Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietzins
Der Mietzins ist zusammen mit der vereinbarten Kaution vor der Übernahme des Fz zu bezahlen. Allfällige Mehrkosten (Zusatzkilometer etc.) werden nach Abrechnung mit der Kaution verrechnet. Es erfolgt keine Reduktion des Mietzinses, wenn der Mietantritt verspätet erfolgt oder das Fz frühzeitig zurückgegeben wird.
2. Kaution
Die Kaution muss in jedem Fall vom Mieter vor Mietantritt beim Vermieter bar hinterlegt werden. Allfällige Schäden, Verspätungskosten und Kosten anderer Vertragsverletzungen werden mit der Kaution verrechnet. Die Kaution übersteigende Forderungen werden dem Mieter separat in Rechnung gestellt.
3. Versicherung
Für das Fz wurde eine Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt bei Haftpflichtschäden CHF 5’000.00 und bei Vollkaskoschäden CHF 5’000.00.
In einem Schadenfall gelten die Bestimmungen der massgeblichen Versicherungspolice.
4. Pflege / Unterhalt des Fahrzeuges
Das Fz ist nach den Vorgaben des Vermieters zu benutzen. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fz ist mit gefülltem Tank zurück zu geben. Als Treibstoff darf ausschliesslich Shell V Power 100 getankt werden. Der Kassenbeleg muss bei der Rückgabe vorgelegt werden. Das Fz ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen bzw. damit zu fahren. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Fz zurückgelassen werden.
5. Benützungsbedingungen
Der Mieter muss zwingend einen gültigen Führerausweis sowie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass im Original vorweisen. Der Vermieter ist berechtigt, von diesen Ausweisdokumenten eine Kopie zu erstellen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fz zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem Zustand zurück zu geben. Es ist untersagt, im Fahrzeug zu rauchen, zu essen oder Tiere zu transportieren. Das Benützen der Launch Control ist strikt verboten.
6. Unfall – Schadenfälle – Bussen
Sämtliche Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen ist immer die Polizei zu benachrichtigen. Betriebsschäden und darauf zurück zu führende Folgekosten aufgrund von fahrlässigem Verhalten des Mieters gehen vollumfänglich zu dessen Lasten, auch dann, wenn dafür keine Versicherungsdeckung besteht. Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes Schleifenlassen, Kavaliersstarts, übermässigen Reifenverschleisses oder jeglicher Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Computer (Fz Tracking und Datenaufzeichnung) genau nachgewiesen werden. Reparaturen dürfen nur mit dem Einverständnis des Vermieters ausgeführt werden.
7. Rücktritt – Stornokosten
Bei Rücktritt vom unterzeichneten Vertrag oder eine Umbuchung vor Mietantritt werden Stornokosten wie folgt berechnet: bis 14 Tage vor Mietantritt keine; 14 Tage bis 48 Stunden vor Mietantritt 25%; Ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietantritt ist nicht möglich, der Mieter schuldet in diesem Fall den vollen vereinbarten Mietzins. In Ausnahmefällen wie z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall kann der Vermieter eine Umbuchung auch innerhalb von weniger als 48 Stunden gestatten. Gutscheine sind zu 100% innert 14 Tagen zu bezahlen.
8. Gerichtsstand
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird das zuständige Kreisgericht vereinbart.
9. Nutzungsbeschränkung
Das Fz darf nicht im Ausland, für Rennen, motorsportliche Anlässe aller Art, Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge oder als Fahrschulwagen eingesetzt werden. Ebenso ist es untersagt, das Fz zum gewerblichen Gebrauch, für entgeltliche Personentransporte oder zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen benutzt werden.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden am Fz und Drittschäden, für welche keine Versicherung aufkommt. Bei Überlassung des Fz an Dritte hat sich der Mieter das Verhalten der Dritten als sein eigenes anrechnen zu lassen und er wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig. Weitere Bestimmungen zur Haftung finden sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
11. Haftung für Website-Inhalte
Alle auf der Website von The Race Media Schweiz bereitgestellten Artikel, Vorlagen oder Informationen dienen ausschließlich als Referenz. Wir bemühen uns, die Inhalte aktuell und korrekt zu halten; dennoch übernehmen wir keine Zusicherungen oder Gewährleistungen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – hinsichtlich der Vollständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung oder Verfügbarkeit der Inhalte. Jegliches Vertrauen, das Sie auf solche Informationen setzen, erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko.